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SCHNELLTEST: Beantworten Sie eine dieser Fragen mit "JA", müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Bitte beachten Sie, daß Sie das Bundesdatenschutzgesetz einhalten müssen, auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.



  • Werden bei Ihnen die Vor- und Nachnamen der Kunden bzw. die Nachnamen der Sachbearbeiter der Kunden elektronisch gespeichert?

  • Findet bei Ihnen Kommunikation per E-Mail statt?

  • Verfügt Ihr Unternehmen über mehr als 9 Personen, die im Rahmen ihrer Beschäftigung mit personenbezogenen Daten (z. B. Vor- und Nachname, Geschlecht, Rufnummer, Alter….) zu tun haben?

  • Findet eine automatisierte Lohnbuchhaltung statt?
  • erfolgt Ihre Lohnbuchhaltung extern?

  • Werden die bearbeiteten Aufträge noch nach Vertragsbeendigung archiviert?
    Zum Beispiel für die Steuer?

  • Hat Ihr Unternehmen einen Internetauftritt?

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