SCHNELLTEST: Beantworten Sie eine dieser Fragen mit "JA", müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Bitte beachten Sie, daß Sie das Bundesdatenschutzgesetz einhalten müssen, auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.

- Werden bei Ihnen die Vor- und Nachnamen der Kunden bzw. die Nachnamen der Sachbearbeiter der Kunden elektronisch gespeichert?
- Findet bei Ihnen Kommunikation per E-Mail statt?
- Verfügt Ihr Unternehmen über mehr als 9 Personen, die im Rahmen ihrer Beschäftigung mit personenbezogenen Daten (z. B. Vor- und Nachname, Geschlecht, Rufnummer, Alter….) zu tun haben?
- Findet eine automatisierte Lohnbuchhaltung statt?
- erfolgt Ihre Lohnbuchhaltung extern?
- Werden die bearbeiteten Aufträge noch nach Vertragsbeendigung archiviert?
Zum Beispiel für die Steuer? - Hat Ihr Unternehmen einen Internetauftritt?